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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Planung von Bauvorhaben und Übernahme aller damit in Verbindung stehender Ingenieur- und Architektenleistungen, insbesondere gemäß dem Leistungsbild der HOAI. Zulässig ist nur eine eigenverantwortliche, unabhängige und weisungsfreie Wahrnehmung freiberuflicher Berufsaufgaben unter Beachtung der berufsrechtlichen Bestimmungen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Administration Intelligence AG entwickelt innovative Vergabelösungen für den öffentlichen Sektor., Entwicklung und Vermarktung von Informationssystemen zur Abwicklung öffentlicher Auftragsvergaben über digitale Medien sowie Erbringung zugehöriger Beratungsleistungen.
Der Schwerpunkt liegt auf der technischen und wirtschaftlichen Beratung zum Thema Elektronisches Vergabemanagement sowie Entwicklung und Einführung von Software-Lösungen zu diesem Bereich.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 bis 3 und 6 BauKaG, insbesondere die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken oder im Städtebau sowie Planungsleistungen gemäß den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und Projektsteuerung. Sonstige Aufgaben werden nicht wahrgenommen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022